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Eifelgemeinde mit Herz
1. Vertretung Ortsbürgermeister in der 43. und 44. KW 2008. - 2.Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Birresborn vom 09.10.2008 für das Haushaltsjahr 2008
1. Vertretung - Ortsbürgermeister
In der Zeit vom 20.10. bis einschließlich 02.11.2008 übernimmt der I. Beigeordnete Johannes Burggraf die Vertretung.
Herr Burggraf ist unter der Tel.-Nr. 06594-334 oder 0170-1779563 erreichbar.
Sprechstunden: Dienstag und Freitag von 18:00 - 19:00 Uhr im Rathaus.
Josef Bach, Ortsbürgermeister
2. Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Birresborn vom 09.10.2008 für das Haushaltsjahr 2008
Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Birresborn vom 09.10.2008 für das Haushaltsjahr 2008
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Daun als Aufsichtsbehörde vom 29.09.2008 hiermit bekannt gegeben wird.:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für:
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird nicht geändert.
§ 4
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 5
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57) werden nicht geändert.
§ 6
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2007 (Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008) in Höhe von 9.879.825,38 € verringert sich voraussichtlich auf 9.864.055,38 €.
Ortsgemeinde Birresborn, 09.10.2008
gez. Josef Bach, Ortsbürgermeister
Genehmigt gem. § 95 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der zur Zeit gültigen Fassung i.V.m. Schreiben vom 29.09.2008, AZ.: 10.-029/OG Birresborn.
(DS) Daun, den 29.09.2008
Kreisverwaltung Daun
im Auftrage: Günter Willems
Hinweis:
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, dem 20.10.2008 bis einschließlich Dienstag, dem 28.10.2008, von Montag bis Donnerstag während der Dienstzeiten von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Kyllweg 1, Zimmer 105, öffentlich aus.
Hinweis:
Entsprechend der Vorschriften des § 24 Abs. 6 (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung oder Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ortsgemeinde Birresborn Verbandsgemeinde
Gerolstein
gez. Bach gez. Pauly
Ortsbürgermeister Bürgermeister
Datum | 16.10.2008 |
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Quelle | Quelle: et Blättchen |
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