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Birresborn

Eifelgemeinde mit Herz

Dorferneuerung

Informationen zur Dorferneuerung

Die Dorferneuerung oder vielleicht besser gesagt die Dorfentwicklung hat die Zielsetzung, eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung im ländlichen Raum zu unterstützen und das Dorf als eigenständigen Wohn-, Arbeits-, Sozial und Kulturraum zu erha

Zu den Aufgaben-schwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung der Ortskerne beitragen sollen.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt förderfähige private Vorhaben der Dorfer-neuerung durch die Gewährung von Zuschüssen. Basisvoraussetzung ist, dass die jeweilige Gemeinde auch eine Dorferneuerungskonzeption hat.
Nachfolgend werden die wichtigsten Fördervorhaben nach der Verwaltungs-vorschrift „Förderung der Dorferneuerung“ (VV-Dorf) vorgestellt:


  • bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender Gebäude;

  • Schaffung von neuem Wohnraum im Ortskern durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur;

  • Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger
    land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit orts- und landschaftsprägendem Charakter;

  • bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen, soweit hierfür kein Wirtschaftsfördermittel in Anspruch genommen werden;
  • Verbesserung des Wohnumfeldes durch Rückbau versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen;

  • investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, besonders in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden;

  • initiative Vorhaben und kleinere bauliche Projekte örtlicher Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit, insbesondere von örtlichen Selbsthilfegruppen für Kinder, Jugendliche, Behinderte und ältere Bürger;

  • Maßnahmen zur Schaffung eines umweltverträglichen dörflichen Fremdenverkehrs und der naturnahe Erholung in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden.




Nicht gefördert werden Vorhaben

  • die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen;

  • in Neubaugebieten;

  • die bereits begonnen wurden.





Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht!


Höhe der Förderung:
Bei privaten Vorhaben beträgt die Zuwendung je Einzelvorhaben bis zu 30 v. H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 20.452,00 €.
Bei den Vorhaben „Erhaltung/Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen“, „Verbesserung der Grundversorgung mit Dienstleistungen / Waren“ und „Fremdenverkehr“ beträgt die Zuwendung bis zu 30 v. H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 40.903,00 €.

Eine Zuwendungsbewilligung ist nur möglich, wenn sich die förderfähigen Ausgaben auf mindestens 7.669,00 € belaufen!



Antragstellung und Zuschussbewilligung:


Zuwendungsanträge sind bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung „Kommunales und Recht“, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, und bei den Verbandsgemeindeverwaltungen erhältlich. Die Antragsformulare können auch unter der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel (www.vulkaneifel.de) heruntergeladen werden.


Über die Zuschussbewilligung entscheidet die Kreisverwaltung Vulkaneifel. Zu beachten ist unbedingt, dass mit dem Fördervorhaben noch nicht begonnen worden ist, da ansonsten ein Förderausschluss eintritt.



Zur Beantwortung von Fragen rund um das Thema „Dorferneuerung“ sowie zur fachlichen Beratung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel gerne zur Verfügung:
Markus Kowall

Tel.: 06592/933-325 / Fax: 06592/985033 / E-Mail: markus.kowall@vulkaneifel.de


Manfred Simon

Tel.: 06592/933-218 / Fax: 06592/985033 / E-Mail: manfred.simon@vulkaneifel.de

Kontext
Datum 14.03.2010
Quelle n.a.
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