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Kylltaldörfer kämpfen um ihre Kreisstraße - K77 Birresborn - Salm

Darstellung des Trierischen Volksfreund vom 13. Oktober 2010

Von unserem Redakteur Mario Hübner
Birresborn/Salm/Mürlenbach/Densborn/Michelbach
Täglich nutzen nur 126 Verkehrsteilnehmer die Kreisstraße (K) 77 von Birresborn nach Salm. Deshalb wird die Abstufung oder Einziehung der Straße diskutiert. Das stößt auf Widerstand in Birresborn und einigen Nachbargemeinden.

Birresborns Ortsbürgermeister Michael Zander sagt klipp und klar: "Die Unterhaltung und Verkehrssicherung für acht Kilometer Straße oder zusätzlichen Wirtschaftsweg kann sich die Gemeinde nicht leisten." Denn das wäre die Folge, wenn die K 77 zwischen Birresborn und Salm entweder eingezogen und somit zum Wirtschaftsweg oder abgestuft und somit zur Gemeindestraße würde. Nachdem das Thema im Frühjahr und Sommer öffentlich kontrovers diskutiert wurde, ist inzwischen wieder etwas Ruhe eingekehrt. Vergessen ist es aber nicht.

Um es wieder in Erinnerung zu rufen, hat der Rat der Ortsgemeinde Birresborn nun einstimmig eine Resolution zum Erhalt der K 77 verabschiedet und an Landrat Heinz Onnertz, die Mitglieder der Kreistagsfraktionen, den VG-Rat Gerolstein und an die Ortsbürgermeister der benachbarten Gemeinden gesandt. Mit denen hatte Zander auch bereits im Vorfeld Kontakt.

"Umweg möchte ich Kindern nicht zumuten" Fotostrecke (2 Bilder)

Stellvertretend für sie sagt Salms Ortsbürgermeister Paul Hoffmann: "Wir unterstützen die Resolution in allen Punkten. Die Straßen sind die Lebensadern für die Dörfer und zwischen den Dörfern." Einen Punkt greift Hoffmann besonders heraus. Er sagt: "Unseren Kindern, die in Birresborn in den Kindergarten und künftig vielleicht auch in die Grundschule gehen, möchte ich die fünf bis sechs Kilometer Umweg eigentlich eher nicht zumuten." Außerdem, so Hoffmann, habe die K 77 eine wichtige Umleitungsfunktion bei Baustellen wie aktuell in der Raderstraße in Gerolstein. Und da die Strecke über Mürlenbach (L 16) ein enormes Gefälle aufweist, weichen vor allem LKW-Fahrer auf die Trasse über Densborn aus. Die Vertreter der Ortsgemeinden Mürlenbach und Densborn waren zwar nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Laut Zander ist aber unstrittig, dass auch sie für den Erhalt der K 77 sind. Ebenso die Gastronomen im Kylltal. Stellvertretend für sie sagt Heinz Jungblut vom Reit- und Pensionsstall Wiesenhof im 14 Einwohner umfassenden Birresborner Ortsteil Rom: "Für uns wäre die Einziehung der K 77 eine Katastrophe. Wir haben sehr viele Motorradfahrer zu Gast, die die Strecken im Salmwald lieben. Und schließlich ist die Straße die einzige Verbindung von uns nach Birresborn."

Sanierungsbedarf der Strecke ist unstrittig

Fakt ist aber auch, dass die K 77 stark sanierungsbedürftig ist. Nachdem der Ausbau der Strecke bereits für 2011 geplant war und - je nach Art der Sanierung - zwischen 800 000 Euro und weit mehr als einer Million Euro kosten sollte, wurde das Vorhaben vom Kreistag im Sommer erst einmal auf unbestimmte Zeit verschoben.

Auch Birresborns Ortschef Zander weiß um den Handlungsbedarf. Er sagt: "Noch ein, zwei harte Winter und es fährt kein LKW mehr über diese Straße." Der Standpunkt der Ortsgemeinde ist klar. Zander sagt: "Wir fordern die Entscheidungsträger im Kreistag auf, weder die Abstufung noch die Einziehung der Kreisstraße 77 weiterzuverfolgen und fordern darüber hinaus, die vorhandene Infrastruktur auf bisheriger Breite zu erhalten und die Straße im Hocheinbau zu sanieren und künftig weiter zu unterhalten." Auch das Kostenargument sieht er auf seiner Seite. Er rechnet vor: "Innerhalb von drei Jahren wäre der Eigenanteil des Kreises für die Sanierung der Straße in Höhe von 150 000 bis 170 000 Euro durch die allgemeinen Zuweisungen des Landes für die Unterhaltung der acht Kilometer langen Straße finanziert. Denn pro Kilometer Straße erhält der Kreis 7500 Euro im Jahr." Extra Die wichtigsten Argumente des Ortsgemeinderats Birresborn: Durch die Einziehung der Kreisstraße wird vorhandene Infrastruktur aufgegeben und zerstört. Wird die K 77 eingezogen, erleiden Birresborn mit dem Ortsteil Rom sowie die benachbarten Ortsgemeinden Salm, Mürlenbach und Densborn sowie der Stadtteil Gerolstein-Michelbach erhebliche Nachteile. Der Ortsteil Rom gehört zur Ortsgemeinde Birresborn, bei einer Einziehung besteht keine direkte Verbindung mehr. Die K 77 ist eine bekannte Motorradstrecke. Bei Einziehung ist die Befahrung nicht mehr möglich. Nachteile und Einbußen beim Tourismus und der Gastronomie sind die Folgen. Auch Kindergartenkinder müssen Umwege und längere Fahrstrecken hinnehmen, da Salm in den Einzugsbereich des Kindergartens Birresborn fällt. Die K 77 erfüllt immer wieder wichtige Umleitungsfunktionen bei Unfällen und Straßenbaumaßnahmen im Kylltal. Eine Einziehung führt zu längeren Fahrstrecken, erhöhter Verkehrsbelastung in den benachbarten Gemeinden und höheren Emissionen. Nach Auskunft des Landesbetriebs Mobilität ist der Untergrund der K 77 teerhaltig. Bei einem eventuell erforderlichen Rückbau ist der Belag als Sondermüll kostenintensiv zu entsorgen. Der gesamte Wortlaut der Resolution ist im Internet unter www.volksfreund.de nachzulesen. (mh)Rechtliche Seite Die Abstufung von Straßen regelt Paragraf 38 des Landesstraßengesetzes. Dort heißt es: "Hat sich die Verkehrsbedeutung einer Straße geändert, so ist die Straße in die entsprechende Straßengruppe umzustufen." Fahren etwa viel weniger Autos auf einer Straße als zunächst angenommen, muss beispielsweise eine Kreis- zu einer Gemeindestraße werden. Dann muss die Gemeinde diese unterhalten und sanieren. Die Aufgabe (exakt: Einziehung) einer Straße regelt Paragraf 37des Landesstraßengesetzes. Darin heißt es: "Besteht für eine Straße kein öffentliches Verkehrsbedürfnis oder liegen überwiegende Gründe des Gemeinwohls vor, so ist die Straße … einzuziehen." Die Straße wird zum Wirtschaftsweg. In den vergangenen 20 Jahren wurden im Kreis 32 Kilometer Kreisstraßen abgestuft, 42 wurden eingezogen. (mh)Einstufungskriterien Verkehrsbedeutung: Kreisstraßen verbinden Orte eines Kreises miteinander. Sie dienen der Anbindung von Gemeinden an Landes- oder Bundesstraßen. Anbindungsverpflichtung: Jede Gemeinde muss wenigstens mit einer nicht in ihrer Baulast stehenden Straße an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen sein. Die Anbindungsverpflichtung gilt nicht für Stadt- oder Ortsteile. (mh)

Kontext
Datum 14.10.2010
Quelle Quelle: Trierischer Volksfreund
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