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Über die K77 Salm - Birresborn entscheidet nun der Kreistag. Und das ist gut so. Lesen Sie aus dem TV vom 23.08.2011
Der von der Mehrheit des Kreistags Vulkaneifel angestrebte Rechtsstreit um von Kreisstraßen ist vom Tisch. In einem vom Verwaltungsgericht Trier angeregten Kompromiss wird betont, dass bei Einziehung, Um- oder Abstufung von Kreisstraßen der Kreistag das letzte Wort hat.
Daun/Trier. Kurz vor Mittag kommt am Montag die Bestätigung aus Trier: Die für Dienstag angesetzte Verhandlung des Verwaltungsgerichts, in der es um den Straßenstreit im Kreistag Vulkaneifel gehen sollte, ist aufgehoben. Stattdessen haben sich die Kontrahenten auf einen Vergleich verständigt.
Der Tenor dieser Vereinbarung, die schriftlich noch nicht vorliegt: Bei Einziehung, Um- oder Abstufung von Kreisstraßen hat der Kreistag das letzte Wort. Der Vergleich war vergangene Woche vom Gericht empfohlen worden, nach einigen Ergänzungen haben die Verfahrensbeteiligten nun zugestimmt.
Die CDU, die zusammen mit der Fraktion der Bürgerunion Vulkaneifel (BUV), Teilen der FDP sowie dem Linken-Kreistagsmitglied das Verfahren auf den Weg gebracht hat, kann dem Vergleich guten Gewissens zustimmen. "Es wird genau das bestätigt, was das Anliegen der Kreistagsmehrheit war: Wenn es um die Einziehung oder Abstufung von Kreisstraßen geht, ist der Kreistag stets involviert," sagt der Fraktionsvorsitzende Herbert Schneiders.
"Sieg auf der ganzen Linie"
Solche Verfahren könnten kein Geschäft der laufenden Verwaltung sein: "Der Kreistag ist einzubeziehen, und zwar vor einer Entscheidung." Für Ulli Meyer (Linke) ist der Vergleich "ein Sieg auf der ganzen Linie. Ganz eindeutig wird die Kompetenz des Kreistags gestärkt." So sieht es auch BUV-Fraktionschef Peter Lepper. Das Gericht habe einen Vorschlag unterbreitet, der "die Auffassung sowohl der CDU-Fraktion als auch der BUV bestätigt". Es sei klargestellt worden, dass der Kreistag und andere Kreisgremien bei Abstufungen eindeutig zuständig seien. Lepper: "Eine Verweigerungshaltung wird es in Zukunft nicht mehr geben können."
Auslöser des Konflikts war die Entscheidung der Kreistagsmehrheit im November vergangenen Jahres, dass künftig keine Kreis- mehr zu Gemeindestraßen abgestuft oder komplett eingezogen werden. Zudem wurde beschlossen, dass Abstufungen von Kreisstraßen, die 2010 ohne vorherige Zustimmung des Kreistags vollzogen wurden, wieder rückgängig gemacht werden.
Dagegen legte Landrat Heinz Onnertz sein Veto ein und setzte die Beschlüsse aus, weil sie seines Erachtens rechtswidrig waren. Als in einer Folgesitzung die Kreistagsmehrheit auf ihrer Einschätzung beharrte, schaltete sich die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier als Kommunalaufsicht für den Kreis ein. Ergebnis: Sie teilte die Auffassung des Landrats. Aber auch die Stellungnahme der ADD führte zu keinem Sinneswandel: Im Februar blieb die Kreistagsmehrheit bei ihrer Haltung. Konsequenz: ein Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Trier. Deshalb war für den heutigen Dienstag die Verhandlung anberaumt worden.
Auch Landrat Heinz Onnertz sieht durch den Vergleich den Kreistag gestärkt, fühlt sich aber nicht als Verlierer in dem juristischen Tauziehen. Denn im Vergleich ist festgeschrieben, dass die aus seiner Sicht rechtswidrigen Beschlüsse, die die Kreistagsmehrheit gefasst hat, "gegenstandslos", also vom Tisch sind. Dadurch sieht er sich in seiner Entscheidung, die Beschlüsse aufzuheben, bestätigt.
Langen Prozess vermeiden
Das sieht auch die FWG-Fraktion so: "Die Rechtswidrigkeit der Beschlüsse wird durch den Vergleich bestätigt", stellt der Fraktionsvorsitzende Alfred Lorenz fest. Er freut sich, dass ein teurer und langwieriger Prozess vermieden wird.
Die Linie der SPD-Fraktion: "Wenn Landrat und Verwaltung den Vergleich für annehmbar halten, unterstützen auch wir ihn", sagt der Vorsitzende Wolfgang Jenssen.
Meinung
Tenor ist unmissverständlich
Auch wenn es "nur" ein Vergleich und kein Urteil ist, ist der Tenor dennoch unmissverständlich: Die Kompetenz des Kreistags als Entscheidungsgremium wird gestärkt, er ist in allen Fragen mit im Boot, an ihm führt kein Weg mehr vorbei. Das ist ein Erfolg für die Kreistagsmehrheit, die das Verfahren angestrengt hat. Aber der Konflikt ist auch ein Beleg dafür, wie sehr die Fronten im Kreistag verhärtet sind. Der Streit hätte vor Ort aus der Welt geschafft, der Gang vor Gericht vermieden werden können. Aber die Gräben sind längst so tief, da geht nicht mehr viel. s.sartoris@volksfreund.de Die Abstufung von Straßen regelt Paragraf 38 des Landesstraßengesetzes: "Hat sich die Verkehrsbedeutung einer Straße geändert, so ist die Straße in die entsprechende Straßengruppe umzustufen." Das Gleiche gilt, wenn eine Straße falsch eingestuft ist. Maßgeblich ist die Verkehrsbedeutung: Kreisstraßen verbinden Orte eines Kreises. Sie dienen der Anbindung von Gemeinden an Landes- oder Bundesstraßen. Zudem: Jede Gemeinde muss wenigstens mit einer nicht in ihrer Baulast stehenden Straße ans Verkehrsnetz angeschlossen sein. Die Einziehung regelt Paragraf 37: "Besteht für eine Straße kein öffentliches Verkehrsbedürfnis oder liegen überwiegende Gründe des Gemeinwohls vor, so ist die Straße … einzuziehen." mh
Datum | 23.08.2011 |
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Quelle | Quelle: Trierischer Volksfreund |
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