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Birresborn

Eifelgemeinde mit Herz

Gemeinde

Straßenreinigung

Aus gegebenem Anlass werden alle Grundstückseigentümer in der Ortsgemeinde Birresborn auf ihre Pflicht zur Reinigung der Straßen, einschließlich der Bürgersteige und Abflussrinnen, hingewiesen.
Nach der Satzung der Ortsgemeinde Birresborn über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 27.11.1982 sind die Straßen und evtl. vorhandenen Gehwege grundsätzlich vor Sonn- und Feiertagen zu reinigen, soweit nicht in Einzelfällen eine zusätzliche Reinigung erforderlich ist. Dazu gehört auch das Entfernen von Unkraut, Gräsern u.a. aus der Straßenrinne.
Diese Vorschriften gelten insbesondere auch für die Eigentümer von unbebauten Grundstücken in der geschlossenen Ortslage.
Es ergeht hiermit nochmals die eindringliche Bitte an alle betroffenen Anlieger, ihrer satzungsgemäßen Pflicht im Interesse des Erscheinungsbildes der Ortsgemeinde Birresborn zeitnah nachzukommen.
Die Grundstückseigentümer haben außerdem Bäume, Sträucher und Hecken so weit zurückzuschneiden, dass sie nicht mehr in den Straßenraum hineinragen, da ansonsten die Verkehrssicherheit beeinträchtigt sein könnte.
Festgestellte Verstöße gegen die Satzung werden zukünftig mit Geldbußen geahndet.
Gordon Schnieder, Ortsbürgermeister


Kontext
Datum 15.08.2014
Quelle Quelle: et Blättchen
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