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Eifelgemeinde mit Herz
Parken von LKW in Wohngebieten
Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass das Parken von Kraftfahrzeugen über 7,5 t in Wohngebieten nach § 12 StVO grds. unzulässig ist! Wir bitten daher die Fahrzeugführer entsprechend auf andere Parkmöglichkeiten (z.B. Bahnhofsgelände) auszuweichen. Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.
Gordon Schnieder, Ortsbürgermeister
Datum | 01.12.2014 |
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Quelle | Quelle: et Blättchen |
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