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Birresborn

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Parken von LKW in Wohngebieten

Parken von LKW in Wohngebieten


Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass das Parken von Kraftfahrzeugen über 7,5 t in Wohngebieten nach § 12 StVO grds. unzulässig ist! Wir bitten daher die Fahrzeugführer entsprechend auf andere Parkmöglichkeiten (z.B. Bahnhofsgelände) auszuweichen. Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.


Gordon Schnieder, Ortsbürgermeister 

Kontext
Datum 01.12.2014
Quelle Quelle: et Blättchen
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