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Birresborn

Eifelgemeinde mit Herz

Gemeinde

Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für Verkehrsanlagen

Aufgrund der Ausbaubeitragssatzung Wiederkehrende Beiträge vom 21.08.2001 erhebt die Ortsgemeinde Birresborn erstmals für das abgelaufene Kalenderjahr 2001 den wiederkehrenden Beitrag für öffentliche Verkehrsanlagen.

Der Beitrag wird für die entstandenen Kosten folgender Ausbaumaßnahme erhoben: Ausbau der Straße "Auf dem Büchel"

Für das Jahr 2001 wurde der Beitragssatz von 0,0693 € je qm gewichteter Grundstücksfläche (entspricht 0,1355 DM alter Währung) in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 28.01.2002 festgesetzt. Die Beitragsbescheide werden in den nächsten Wochen zugestellt.

Kontext
Datum 08.02.2002
Quelle Quelle: et Blättchen
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