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Birresborn

Eifelgemeinde mit Herz

Gemeinde

Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigungsverfahren Birresborn, Verpachtung von Grundstücken durch die Teilnehmergemeinschaft für das Wirtschaftsjahr 2002.

Die Teilnehmergemeinschaft Birresborn, die Ortsgemeinde Birresborn sowie die Forstverwaltung sind im Besitz der nachstehend aufgeführten Grundstücke:

Gemarkung Birresborn

Flur Nr. A/Gr ar Nutzungsart
3132A75,88Acker / Auf Kaselt
3833Gr27,61Wiese / Auf Peten
3928AGr35,34Wiese / In der Aue
3934AGr2,53Garten / In der Aue
3946AGr3,49Garten / In der Aue
4214AGr19,31Wiese/Auf dem Weilert
4257Gr33,54Wiese / Auf dem Schorr
4533Gr75,12Wiese /NSG-Fischbachtal
3441Gr tlw(9,60)Wiese / Auf Werden (39,47 ar)
3442Gr tlw(12,20)Wiese / Auf Werden (21,40 ar)
3443Gr176,48Wiese / Auf Werden
427A72,41Acker / Im Südenloch
4210Gr tlw(21,74)Wiese / Auf dem Weilert (37,62 ar)
4211Gr tlw(7,06)Wiese / Auf dem Weilert (8,68 ar)
4222Gr202,86Wiese/ In der Erde
3097Gr tlw(124,78)Wiese / In der Held (136,29 ar)
3225Gr634,15Wiese / In der Schlimmbach
3226Gr tlw(26,09)Wiese / In der Schlimmbach (161,35 ar)
3232Gr tlw(19,01)Wiese / In der Schlimmbach (78,94 ar)
3270Gr tlw(99,78)Wiese / Auf der Steinkaul (154,83 ar)

die für das Wirtschaftsjahr 2002 an interessierte Landwirte meistbietend verpachtet werden.

Die Flächen sind in einer Karte 1:5000 dargestellt, die beim Vorsitzenden, Herrn Baptist Hockelmann, Gerolsteiner Str. 8, 54574 Birresborn, eingesehen werden kann.

Beteiligte am Flurbereinigungsverfahren, die an einer Pachtung der Flächen Interesse haben, werden gebeten, bis zum Freitag, den 01. März 2002 bis 18.00 Uhr Angebote beim Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft abzugeben.

Die Verpachtung erfolgt durch den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Birresborn, Herrn Baptist Hockelmann in Abstimmung mit dem Ortsbürgermeister Bach und dem Forstamt in Gerolstein. Die im Besitz der Forstverwaltung stehenden Grundstücke Fl. 30 Nr. 97 sowie Fl. 32 Nrn. 25, 26, 32 u. 70 sollen nach den Grundsätzen von FUL - Grünlandvariante 2 - d. h. keine Düngung und Beweidung ab 01.06. bzw. Mahd ab 15.06., bewirtschaftet werden. Soweit gewünscht, können die Pläne örtlich angezeigt werden. Die Nutzungsübertragung erfolgt entsprechend dem derzeitigen Zustand der Flächen. Eine Haftung für Mängel in der Beschaffenheit der Grundstücke wird nicht übernommen.

Die Pachtzinsbeträge sind zahlbar zum 01. November 2002.

Der Amtsleiter
Im Auftrag
Werner Lenarz

Kontext
Datum 08.02.2002
Quelle Quelle: et Blättchen
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