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Birresborn

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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Birresborn

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Birresborn für das Haushaltsjahr 2018

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Birresborn für das Haushaltsjahr 2018
Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme sowie der Einreichung von Vorschlägen nach § 97 Gemeindeordnung (GemO)


Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen sind nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Einwohner können innerhalb einer Einreichungsfrist von 14 Tagen ab Bekanntmachung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen einreichen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan mit Anlagen liegen zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Zimmer 105, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr) öffentlich aus. Der Zeitraum zur Einsichtnahme endet mit Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat am 29.11.2017.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung, demnach vom 11.11.2017 bis 24.11.2017, eingereicht werden. Die Vorschläge sind schriftlich (Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Fachbereich Organisation und Finanzen, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein oder finanzen@gerolstein.de) einzureichen.


07.11.2017 
Gordon Schnieder, Ortsbürgermeister 

Kontext
Datum 07.11.2017
Quelle Quelle: et Blättchen
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