Hier leben ist wie Urlaub machen...
Eifelgemeinde mit Herz
Am 03.03.2020 fand in Birresborn, Altes Rathaus, eine öffentliche und anschließend nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Birresborn statt.
Aus der öffentlichen Sitzung:
Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2020
Der Ortsgemeinderat Birresborn beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan in der vorgelegten Fassung einschl. der v.g. Ergänzung des § 5 der Haushaltssatzung.
F. Einebnen von Grabstätten durch die Ortsgemeinde |
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1. Urnengrabstätten |
100,00 v.H. — 150,00 € |
2. Einzelgrabstätten |
100,00 v.H. — 250,00 € |
3. Doppelgrabstätten |
100,00 v.H. — 300,00 € |
Endausbau der Erschließungsstraße im NBG "Auf der Schlack"
Der Ortsgemeinderat Birresborn stimmt der Entwurfsplanung zu. Das Ingenieurbüro Scheuch wird mit der Ausschreibung der Maßnahme beauftragt. Die Ausschreibung erfolgt erst nach Genehmigung des Haushaltsplan 2020.
Finanzielle Auswirkungen:
Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2020 eingestellt.
Annahme einer Zuwendung
Der Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme der Spende.
Adam und Eva - Beratung und Beschlussfassung
Die Ortsgemeinde Birresborn wird die beiden uralten, kranken Kiefern aus Sicherheitsgründen umlegen müssen. Sie stellen seit Monaten eine Gefahr für Leib und Leben dar. Das Totholz der ehemaligen Baumdenkmale „Adam und Eva“ wird am sehr stark frequentierten Aussichtspunkt verbleiben und dort der Natur überlassen. Es soll eine Mitteilung darüber im Mitteilungsblatt „Gerolstein aktuell“ erfolgen.
Beratung "Resolution Biotonne"
"Beschlussvorschlag:"
„Der Ortsgemeinderat Birresborn spricht sich für die nächstmögliche Rückkehr zum bewährten System der Biomüllsammlung als Holsystem aus.“
Der Antrag ist abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja / 6 Nein / 4 Enthaltungen
Da hier keine gesetzliche Sonderregelung vorliegt, bedarf der Beschluss der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Ratsmitglieder. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag, wie im hiesigen Fall, abgelehnt (§ 40 Abs. 1 S. 1, 2 GemO). Stimmenthaltungen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit (§ 40 Abs. 4 GemO).
Aus der nichtöffentlichen Sitzung:
In der nichtöffentlichen Sitzung gibt Ortsbürgermeisterin Stahl dem Ortsgemeinderat einige Informationen zur Kenntnis.
Datum | 27.03.2020 |
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Quelle | Quelle: et Blättchen |
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