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Das Ende von Adam und Eva - Zoff um Zerstörung von Birresborner Touristenattraktionen

BIRRESBORN Die im Volksmund „Adam“ und „Eva“ genannten Kiefern sind Geschichte. Der Gemeinderat hat sie aus Sicherheitsgründen im Oktober fällen lassen.

BIRRESBORN Die im Volksmund „Adam“ und „Eva“ genannten Kiefern sind Geschichte. Der Gemeinderat hat sie aus Sicherheitsgründen im Oktober fällen lassen. Daran entzündet sich Kritik vonseiten des Naturschutzbundes. Es gibt eine Anzeige.

Sie waren eine Attraktion für Touristen und für Einheimische, oft Ziel von Spaziergängen in die umgebende Natur: die beiden rund 200 Jahre alten Kiefern „Adam“ und „Eva“ unweit der Eishöhlen. Nun liegen sie auf dem Waldboden, wo sie bleiben sollen und möglicherweise posthum „Eltern“ werden.  Die veränderte Situation im Wald ist umstritten. Die Fällung der  Bäume ist nicht mehr rückgängig zu machen. Aber der Naturschutzbund (Nabu) Kylleifel teilt  mit, dass sie als „Zerstörung eines Naturdenkmals“ und somit als Straftat ( nach Paragraph 304 des  StGB Gemeinschädliche Sachbeschädigung) angezeigt wurde. Die Position des Nabu: Auch er hat die Kiefern als windwurfgefährdet angesehen, jedoch nicht mehr als die Fichten. Zudem habe man mögliche EU-Fördermittel in Höhe von 2000 Euro zur Baumsanierung nicht genutzt. Man hätte, so der Nabu, auf mögliche Gefahren mit einer Beschilderung aufmerksam machen und mit einem kostengünstigen Konzept den Erhalt der beiden Bäume sichern können.

Als immergrüne und schnell wachsende Baumart sind Kiefern eine der am häufigsten in Forsten angepflanzten Sorten, sie können bis zu 600 Jahre alt werden.

Doch zumeist werden sie nach etwa achtzig bis 140 Jahren als Nutzholz geerntet. „Adam“ und „Eva“ ereilte dieses Schicksal nicht, sie erhielten einen Schutzstatus. Im Jahr 1998 wurde dieser für „Eva“ aufgehoben, sie war seitdem rechtlich ein Baum wie jeder andere und fristete ihre Existenz festgezurrt an Seilen für die Standsicherheit. Im Sommer dieses Jahres leitete die Untere Naturschutzbehörde des Vulkaneifelkreises auf Antrag der Ortsgemeinde Birresborn als Eigentümerin auch für „Adam“ eine Aufhebung ein, die jedoch zum Zeitpunkt der Fällung im Oktober noch nicht abgeschlossen war.

Hintergrund der vom Nabu kritisierten Aktion war die Sorge des Gemeinderates, dass angesichts der Dürreschäden die Sicherheit von Wanderern nicht mehr gewährleistet war. Stichwort: Gefahrenabwehr. „Wir hatten Ende Februar zu einer öffentlichen Veranstaltung eingeladen, an der auch Vertreter des Forstamtes, des Gemeinderates und interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnahmen“, schildert Ortsbürgermeisterin Christiane Stahl den Verlauf. „Wegen der besonderen touristischen Besucherlenkung zum Standort der Kiefern sowie zur XXL-Bank und Schutzhütte herrscht nicht der sonst im Wald übliche Grundsatz ‚Betreten auf eigene Gefahr‘. Die Gemeinde hat eine Verkehrssicherungspflicht. Darum wurde Anfang März im Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Kiefern zu fällen.“ Wie es rechtlich weitergeht, ist unterdessen noch offen. „Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, daher ist keine abschließende Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde möglich“, teilt Verena Bernardy, Pressesprecherin der Kreisverwaltung, auf TV-Anfrage mit. Auch das Umweltministerium als Kontrollbehörde verweist auf die noch laufende Anhörung bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB).

Matthias Schneider, vertretender Referatsleiter für den Bereich Eingriffe in Natur und Landschaft, erläutert: „Fällungen können nicht ohne förmliche Aufhebung des Naturschutzes durch die UNB erfolgen. Andernfalls könnte es eine Ordnungswidrigkeit sein und Kompensationen erfordern… aber zum konkreten Fall können wir derzeit noch keine Stellung beziehen.“ Die Verkehrssicherungspflicht werde seit einem tödlichen Baumbruch in Trier vor einigen Jahren von allen Kommunen extrem ernst genommen, könne jedoch nicht immer und alternativlos die vorsorgliche Fällung bedeuten.

Der Nabu Kylleifel jedenfalls hofft, dass „Adam“ und „Eva“ auch in Zukunft etwas Besonderes und Schützenswertes bleiben. Denn: „Reste der abgesägten Kiefern können vor Ort verrotten,   Nachzöglinge können wachsen und gedeihen. Sie können viele heimische Waldbewohner anlocken sowie der Natur als Kohlenstoffspeicher und Lebensraum dienen“, skizziert Martina Tamms vom Nabu einen möglichen ökologischen Kreislauf. 

Kontext
Datum 04.11.2020
Quelle Quelle: Trierischer Volksfreund
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