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Flurbereinigungsverfahren Birresborn geht in die nächste Phase
BIRRESBORN. Im Flurbereinigungsverfahren Birresborn hat die Teilnehmergemeinschaft mit dem Ausbau der ersten Waldwege begonnen. Nachdem im vergangenen Jahr der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan und der Finanzierungsplan vom Kulturamt Prüm aufgestellt und von der Bezirksregierung Trier genehmigt wurden, können ab diesem Jahr und Wege und Landespflegeanlagen gebaut werden. Zunächst wird mit der Herstellung der Waldwege insbesondere in den bisher unzureichend erschlossenen Privatwaldgebieten begonnen. Deshalb waren die Waldbesitzer im Herbst letzten Jahres bereits aufgefordert worden, die Wegetrassen soweit freizustellen, daß im Frühjahr mit dem Ausbau begonnen werden kann. Dank tatkräftiger Unterstützung durch das Forstamt Gerolstein und dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, besonders des Vorsitzenden, Baptist Hockelmann, ging die Freistellung der Trassen vom Holzaufwuchs in Birresborn zügig voran. Durch diese Trassenfreistellung überwiegend in Eigenregie können zudem die Flurbereinigungskosten erheblich gesenkt werden. Die örtlichen Arbeiten werden in Eigenregie durch den im September 1996 gegründeten Verband der Teilnehmergemeinschaften Rheinland-Pfalz (VTG) ausgeführt. Durch die Übernahme der Wasser- und Bodenverbände (WABO) bei den einzelnen Kulturämtern ist der VTG in der Lage, -gewissermaßen als Bauhof der Teilnehmergemeinschaften-, die anstehenden Baumaßnahmen kostengünstig für seine Mitglieder zu erledigen. Er verfügt dazu landesweit über etwa 130 Mitarbeiter und einen entsprechenden Maschinenpark. Neben dem Ausbau der Wege schreiten die vermessungstechnischen und planerischen Arbeiten im Verfahren Birresborn weiter voran. Nachdem nun die gesamte Ortslage Birresborn neu vermarkt und vermessen ist, gehen die Vermessungsarbeiten in der Feldflur für die Erstellung der neuen Karten auch allmählich dem Ende zu. Der nächste wichtige Verfahrensabschnitt ist der sogenannte Planwunschtermin, der voraussichtlich im Sommer/Herbst nächsten Jahres stattfinden wird. In diesem Termin wird jeder Grundstückseigentümer persönlich über seine Wünsche bezüglich der Gestaltung der Landabfindungen gehört. Soweit möglich, werden dann werden auch bereits Planvereinbarungen zu den Landabfindungen getroffen. Zur Vorbereitung des Planwunschtermines ist zunächst noch die Bewertung der Waldbestände erforderlich, die einem Forstsachverständigem im Laufe dieses Jahres vornimmt. Die Waldeigentümer werden wegen der besonderen Bedeutung dieser Bestandsbewertung für die wertgleiche Waldzuteilung gebeten, nach erfolgter Bewertung bis zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes zunächst keine Holzeinschläge mehr vorzunehmen, da ansonsten die Bewertung nicht mehr zutreffend wäre. In dringenden Fällen kann das Kulturamt bei begründeten Anträgen Ausnahmen von dieser generellen Holzeinschlagsperre zulassen.
| Datum | 09.06.1998 |
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| Quelle | Quelle: Trierischer Volksfreund |
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