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Eifelgemeinde mit Herz
Aufstellung einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat Birresborn hat in öffentlicher Sitzung am 12.03.2003 die Aufstellung einer Satzung gem . § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (sog. Ergänzungssatzung) für eine bisher unbebaute Fläche im Bereich "Im Steinreich" beschlossen. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, den Satzungsentwurf gem. § 34 Abs. 5 i.V.m. § 13 Nr. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Diese öffentliche Auslegung findet während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit vom 19.05. bis einschließlich 20.06.2003 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Rathaus, Fachbereich 2, Zimmer 207, zu jedermann Einsicht statt.
Interessierte Personen können während der Auslegungsfrist Einsicht in die Planunterlagen nehmen und Anregungen vortragen.
Die Gebietsabgrenzung wird im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt. Es wird darauf verwiesen, dass sich die genaue Abgrenzung aus der Planurkunde ergibt.
Datum | 09.05.2003 |
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Quelle | Quelle: et Blättchen |
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