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Aufstellung einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich "Im Steinreich"
Der Ortsgemeinderat Birresborn hat in öffentlicher Sitzung am 16.07.2003 für den Bereich "Im Steinreich" eine Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (sog. Ergänzungssatzung) beschlossen. Die Satzung wurde mittlerweile ausgefertigt und die Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB angeordnet. Diese Satzung kann im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Fachbereich 2, Zimmer 204, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Satzung auch Auskunft verlangen.
Der Geltungsbereich der Satzung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt (nicht maßstabsgerecht) dargestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 des BauGB vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, ber. BGBl. I 1998, S.137) und § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der zurzeit gültigen Fassung bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 7 Jahren seit der Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 des BauGB über die Geltendmachung von Planentschädigungsansprüchen durch Antrag an den Entschädigungspflichtigen im Falle der in den § 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteil und auf das nach § 44 Abs. 4 mögliche Erlöschen der Ansprüche, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Birresborn, 21.07.2003
Josef Bach, Ortsbürgermeister
Datum | 25.07.2003 |
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Quelle | Quelle: et Blättchen |
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