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Birresborn

Eifelgemeinde mit Herz

Gemeinde

Aufstellung einer Satzung

Aufstellung einer Satzung gem. § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) -Bekanntmachung-

Der Ortsgemeinderat Birresborn hat in öffentlicher Sitzung am 10.09.2003 die Aufstellung einer Satzung gem. § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB (sog. Ergänzungssatzung) für eine überwiegend unbebaute Fläche im Bereich „Im Liechesseifen“ beschlossen. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, den Satzungsentwurf gem. § 34 Abs. 5 i.V.m. § 13 Nr. 2 und 3 BauGB öffentlich auszulegen.

Diese öffentliche Auslegung findet während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit vom

29.09. bis 31.10.2003

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Rathaus, Fachbereich 2, Zimmer 207, zu jedermann Einsicht statt.

Interessierte Personen können während der Auslegungsfrist Einsicht in die Planunterlagen nehmen und Anregungen vortragen.

Die Gebietsabgrenzung wird im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der Planurkunde.

Birresborn, 11.09.2003


Josef Bach
Ortsbürgermeister

Kontext
Datum 12.09.2003
Quelle Josef Bach
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