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Eifelgemeinde mit Herz
Alle Erwachsenengrabstellen, die letztmalig bis 31.12.1973 und Kindergrabstellen, die bis zum 31.12.1988 belegt wurden, werden hiermit wegen Ablauf des Ruherechtes aufgerufen.
Die Betreuer dieser Grabstellen werden gebeten, diese bis zum 31.03.2004 einzuebnen.
Dabei müssen Betonsockel usw. entfernt werden, damit später eine Belegung ohne Schwierigkeiten möglich ist.
Datum | 11.03.2004 |
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Quelle | Josef Bach |
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