Hier leben ist wie Urlaub machen...
Eifelgemeinde mit Herz
Aus gegebener Veranlassung und aus Haftungsgründen muss ich nochmals alle Verantwortlichen für die Gräber bitten, die Standfestigkeit der Grabsteine zu überprüfen. Bei Schäden insbesondere (Personenschäden) besteht seitens der Gemeinde keine Haftung und muss vom Verantwortlichen übernommen werden.
Daher sollte die Standfestigkeit mehrmals im Jahr überprüft werden, damit Schäden sofort behoben werden können.
Im eigenen Interesse bitte ich höflichst um Beachtung.
Datum | 11.03.2004 |
---|---|
Quelle | Josef Bach |
Gelesen | 817 mal |