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Birresborn

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Gemeinde

Auslegung des Jagdgenossenschaftskatasters Birresborn

Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Birresborn ist auf den 10.05.2004 terminiert. Für die Stimmberechtigung in der Genossenschaftsversammlung ist das bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein geführte Jagdgenossenschaftskataster maßgebend.

Das Grundflächenverzeichnis liegt in der Zeit vom 26.04.-07.05.04 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Zimmer 108, zur Einsichtnahme durch die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten der im Bezirk der Jagdgenossenschaft Birresborn gelegenen Grundstücke aus. Das Jagdgenossenschaftskataster kann auch von Beauftragten mit entsprechender Vollmacht eingesehen werden.

Befriedete Flächen, auf denen die Jagd ruht, sindgemäß § 6 des Bundesjaggesetzes nicht im Kataster aufgeführt. Es wird darauf hingewiesen, daß Eigentumsveränderungen durch die neuen Eigentümer zur Berichtigung des Katasters angezeigt werden müssen.

Werden innerhalb der Auslegungsfrist keine Eigentumsveränderungen angezeigt bzw. Einsprüche eingelegt werden, gilt das Jagdgenossenschaftskataster als festgelegt.

Josef Bach
Jagdvorsteher

Kontext
Datum 27.04.2004
Quelle Quelle: et Blättchen
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