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Eifelgemeinde mit Herz
Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten (§ 114 Abs. 1 GemO) sowie gemäß Ziffer 1 der VV zu § 114 GemO des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Gerolstein für die Jahresrechnung 2003 gemäß des Beschlusses des Ortsgemeinderates vom 30.03.2004.
1.Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 wird wie folgt festgestellt:
a)Verwaltungshaushalt
bereinigte Soll-Einnahmen1.180.823,01 €
bereinigte Soll-Ausgaben1.180.823,01 €
somit Fehlbetrag 20030,00 €
b)Vermögenshaushalt
bereinigte Soll-Einnahmen287.730,94 €
bereinigte Soll-Ausgaben287.730,94 €
Soll-Fehlbetrag 20030,00 €
2.Aufgrund der Ergebnisse der Rechnungsprüfung und des Rechenschaftsberichtes der Kämmerei erteilt der Ortsgemeinderat dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten sowie gemäß Ziffer 1 der VV zu § 114 GemO dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2003 Entlastung.
Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht liegen zur Einsichtnahme an sieben Werktagen im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Zimmer 105, ab Montag, dem 3. Mai 2004, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr aus.
Birresborn, den 30. April 2004
Josef Bach, Ortsbürgermeister
Datum | 29.04.2004 |
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Quelle | Quelle: et Blättchen |
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