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Birresborn

Eifelgemeinde mit Herz

Gemeinde

Bekanntmachung

Aufstellung einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)


Der Ortsgemeinderat Birresborn hat in öffentlicher Sitzung am 05.05.2004 die Aufstellung einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (sog. Ergänzungssatzung) für eine bisher unbebaute Fläche im Bereich "Kalkweg" beschlossen. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, den Satzungsentwurf gem. § 34 Abs. 5 i.V.m. § 13 Nr. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Diese öffentliche Auslegung findet während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit vom 07.06. bis 07.07.2004 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Rathaus, Fachbereich 2, Zimmer 207, zu jedermann Einsicht statt.

Interessierte Personen können während der Auslegungsfrist Einsicht in die Planunterlagen nehmen und Anregungen vortragen.

Die Gebietsabgrenzung wird im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt. Es wird darauf verwiesen, dass sich die genaue Abgrenzung aus der Planurkunde ergibt.

Birresborn, 24.05.2004
Josef Bach, Ortsbürgermeister

Kontext
Datum 29.05.2004
Quelle Quelle: et Blättchen
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