Wichtige Hinweise zur Ausgabe von Briefwahlunterlagen zu den Landtagswahlen am Sonntag, 26. März 2006
Sofern sie an der Wahl teilnehmen möchten, sind alle Wahlberechtigten grundsätzlich verpflichtet, am Wahlsonntag das Wahllokal ihres Wohnortes persönlich aufzusuchen. Lediglich in folgenden Ausnahmefällen können Briefwahlunterlagen angefordert werden:
bei Abwesenheit am Wahltag aus wichtigem Grund z.B. Urlaub, berufliche Gründe);
Verlegung der Wohnung ab dem 20. Februar 2006 in einen anderen Stimmbezirk innerhalb oder außerhalb der Gemeinde, wobei die Eintragung in das Wählerverzeichnis am neuen Wohnort nicht beantragt ist,
Krankheit am Wahltag;
wer infolge hohen Alters oder seines körperlichen Zustandes wegen das Wahllokal nicht aufsuchen kann.
Nur wer mindestens eine der genannten Voraussetzungen erfüllt, kann Briefwahlunterlagen anfordern.
Die Briefwahlunterlagen können im Rathaus, Kyllweg 1, Sitzungsraum (Zimmer 119), 54568 Gerolstein persönlich abgeholt oder schriftlich angefordert werden.
Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Telefax (06591/13-7153) und E-Mail (wahl@gerolstein.de) als gewahrt.
Ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular steht im Internet http://www.gerolsteiner-land.de/wahl.htm zur Verfügung.
Zur persönlichen Antragstellung muss entweder die Wahlbenachrichtungskarte oder ein gültiger Personalausweis/Reisepass mitgebracht werden.
Wer für andere Personen (auch Ehepartner, Eltern oder Kinder) Briefwahlunterlagen anfordert, muss entweder deren eigenhändig unterschriebene Wahlbenachrichtigungskarte oder eine entsprechende Vollmacht mitbringen. Soweit die Briefwahlunterlagen persönlich ausgehändigt werden sollen, ist dies ausdrücklich in der Vollmacht zu vermerken, ansonsten kann eine Aushändigung der Unterlagen nicht erfolgen. In diesen Fällen werden die Wahlunterlagen per Post an die/den Wahlberechtigten versandt.
Unser Briefwahlbüro finden Sie im Sitzungsraum (Zimmer 119) auf der 1. Etage des Rathauses.
Telefonisch erreichen Sie uns unter 06591/13-221. Das Briefwahlbüro ist montags bis donnerstags von 07.30 Uhr bis 16.30 Uhr und freitags von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr durchgehend geöffnet.
Am Wahlsonntag können Sie die Briefwahlunterlagen bis spätestens 15:00 Uhr in den Briefkasten am Rathauseingang einwerfen oder im Briefwahlbüro abgeben. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden. Diese müssen dann eigenständig in die zuständigen Wahllokale bis spätestens 18:00 Uhr überbracht werden.