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Eifelgemeinde mit Herz
Gehwegmarkierung im Bereich Fußgängerüberweg in Birresborn kommt - Zuschussantrag Rathausvorplatz läßt noch auf sich warten
Information aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Birresborn
vom 12.06.2006
1.
Gehwegmarkierung im Bereich "Fußgängerüberweg Mürlenbacher Straße"
Es wird eine Markierungslinie (als Gehfläche) zur besseren Darstellung der Gehwegfunktion mit einer Breite von 1,20 m vom Friseursalon "Paulin" an bis zum Schlecker" aufgetragen.
2.
Zuschussantrag Rathausvorplatz
Der Zuschussantrag für 2006 kann nicht gefördert werden. Mit den Maßnahmen kann daher in 2007 begonnen werden, was jedoch noch fraglich ist.
3.
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Birresborn
Aufstellung eines Klarstellungs- u. Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 Baugesetzbuch im Bereich "Büdesheimer Straße"
Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufstellung der Klarstellungs- u. Ergänzungssatzung für den Bereich "Büdesheimer Straße" Erweiterung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1, Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch. Der vorliegende Satzungsentwurf wird gebilligt. Die Verwaltung wird gebeten, den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gem. § 13 (3) Baugesetzbuch zu geben und den Satzungsentwurf gem. § 13 (2) i.V.m. § 3 (2) Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich der Satzung umfasst in der Gemarkung Birresborn, Flur 32 die Flurstücke 60 (Vorhabenträger ), 66 teilweise (Hohlweg) und im Flur 35 Flurstück 97 bis zu einer Tiefe von 40 m.
4.
Ausbau der Straße "In der Noll"
Beschluß über Anregungen
Beschluß über die Vergabe der Beleuchtung
Anregungen lagen keine vor. Die Beleuchtung wird um 4 Leuchstellen erweitert sowie die Demontage und Erneuerung der vorhandenen 6 Leuchtstellen mit Kugelleuchten NRS 234- Gelblicht. Die Versorgung der Leuchtstellen erfolgt hierbei nicht mehr über Freileitungen sondern mittels Erdverkabelung.
Die Kosten der RWE zur Umsetzung dieser Beleuchtungsvariante betragen 8.181,48 ¤ einschl. MwSt. Hierbei wurden von Seiten des RWE bereits ein Betrag von 5.846,40 ¤ einschl. MwSt. für die vorzeitige Erneuerung der vorhandenen Straßenbeleuchtung in Abzug gebracht. Hinzu kommen Kosten für die durchzuführenden Tiefbauarbeiten sowie das Herstellen der Lichtmastfundamente. Die Arbeiten sind als Bedarfsposition im Auftrag der Fa. Reichle enthalten. Auf Basis der vorliegenden Einheitspreise ergeben sich hierfür Kosten von rd. 5.550,- ¤ einschl. MwSt. Somit ergeben sich Gesamtkosten von 13.731,48 ¤ einschl. MwSt.
5.
Umstellung kameraler Haushalt 2006 auf Doppik
Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat in seiner Sitzung am 15.02.2006 das neue Haushaltsrecht der Gemeinden und Gemeindeverbände und damit die Einführung der kommunalen Doppik beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass die ersten doppischen Haushaltspläne ab dem Haushaltsjahr 2007 aufgestellt werden, spätestens aber ab 01.01.2009 aufgestellt werden müssen. Für die Verbandsgemeinde Gerolstein ist als Umstellungstermin der 01.01.2007 vorgesehen.
Vor diesem Hintergrund wurde der kamerale Haushalt 2006 der Ortsgemeinde Birresborn als sogenannte Pilotgemeinde nachträglich nach den Regelungen des kaufmännischen Rechnungswesens umgesetzt. Mit diesem Vorgriff soll eine schrittweise Gewöhnung an die Begriffe und Funktionen erfolgen. Der zuständige Sachbearbeiter der VGV Gerolstein informiert über die wesentlichen Änderungen zum bisher geltenden Recht.
Datum | 23.06.2006 |
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Quelle | Quelle: et Blättchen |
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