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Birresborn

Eifelgemeinde mit Herz

Gemeinde

Informationen aus der Sitzung des Ortsgemeinde Birresborn vom 30.01.2007

Birresborn ist im Naturpark Vulkaneifel - Ausbau Teilstück Bahnhofstraße - Straßenbeleuchtung Neustraße/Kalkweg - etc.

Informationen aus der Sitzung des Ortsgemeinde Birresborn vom 30.01.2007
Einrichtung eines Naturparks Vulkaneifel
Das Ministerium für Umwelt, Forst und Verbraucherschutz, Mainz, sieht die Voraussetzungen für den Erlass der Verordnung als gegeben an und hat das Verfahren zur Ausweisung eingeleitet. Zunächst erhalten u.a. die betroffenen Ortsgemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme. Über die Einrichtung eines Naturparks soll nicht nur die Sicherung und Entwicklung unserer Landschaft erfolgen, sondern schwerpunktmäßig Regionalentwicklung initiiert werden. Die vorhandenen großräumigen Landschaftsschutzgebiete werden durch den Naturpark entbehrlich.
Im Naturpark Vulkaneifel werden drei Kernzonen bestimmt, die Kernzone "Salmwald" betrifft im Bereich der Verbandsgemeinde Gerolstein Flächen der Gemeinden Birresborn mit Ortsteil Rom, Densborn, G.-Büscheich, G.-Michelbach, Mürlenbach, Neroth und Salm. Der Ortsgemeinderat hat dem Entwurf der Rechtsverordnung zugestimmt.

Ausbau Teilstück Bahnhofstraße
Der Ausbaubereich der Bahnhofstraße beginnt am Einmündungsbereich Bahnhofstraße/Gerolsteiner Straße (L 24), Ausbauende ist der Anschlussbereich Poststraße (K 77). Die vorhandene Fahrbahnbefestigung wird abgefräst und mit einer neuen Deckschicht versehen, teilweise Absenkung von Bordsteinen und Entwässerung über eine 3-zeilige Rinne. Außerdem erfolgt durch Grundstücksveränderungen eine Verbreiterung der Straße an einem Engpass. Die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein wurde mit der Planung, Ausschreibung und Bauleitung der Ausbauarbeiten beauftragt.

Straßenbeleuchtung Neustraße/Kalkweg
Im Einmündungsbereich Neustraße/Kalkweg wird die Aufstellung von 3 Leuchtstellen beschlossen, damit eine bessere Ausleuchtung in diesem Bereich erfolgt. Der Rat beschließt die Beauftragung der RWE zur Umsetzung des Beleuchtungsprojektes für die Erneuerung und Erweiterung zum Angebotspreis von 3.004,75 Euro.

Haushaltssatzung nebst ­plan der Ortsgemeinde Birresborn für das Haushaltsjahr 2007
Seitens der Kreisverwaltung Daun werden gegen die nach § 97 (1) Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973, in der Bekanntmachung der Neufassung vom 31.01.1994, vorgelegte Haushaltssatzung nebst ­plan der Ortsgemeinde Birresborn für das Haushaltsjahr 2007 aufsichtsbehördlich keine Bedenken erhoben.

Änderung der Satzung "Wiederkehrender Beitrag vom 21.08.2001"
Der Gemeinderat hat beschlossen, die wiederkehrenden Beiträge für das Jahr 2006 noch nach altem Recht zu berechnen.

Kontext
Datum 09.02.2007
Quelle Josef Bach
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