Hier leben ist wie Urlaub machen...
Eifelgemeinde mit Herz
1. Gefallenenehrung am 17.11.07 - 2. Ausflug der Feuerwehr - 3. Straßenreiniung sowie die Räum- und Streupflicht - 4. Angebot zum Kauf von verschiedenen Grundstücken
1.
Gefallenenehrung
Die Gefallenenehrung sowie ein Gedenken an die Opfer des Terrors findet am Samstag, den 17.11.07 nach der Vorabendmesse am Kriegerdenkmal statt. Ich möchte dazu alle Bürgerinnen und Bürger bitten, an dieser Gedenkstunde teilzunehmen.
Gestaltet wird die Feier vom Männergesangverein, Kirchenchor, Musikverein und der Feuerwehr.
2.
Freiwillige Feuerwehr Birresborn
Der Kameradschaftsausflug findet am Samstag, 01.12.07 statt und führt nach Aachen. Anmeldungen, auch von Fördervereinsmitgliedern, bis 17.11.07 an Alfred Elsen, Tel. 1652.
3.
Straßenreinigung sowie Räum- und Streupflicht
Straßenreinigungspflicht
Aus gegebenem Anlass werden alle Grundstückseigentümer nochmals auf ihre Pflicht zur Straßenreinigung hingewiesen.
Nach der Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde Birresborn sind die Straßen und evtl. vorhandene Gehwege grundsätzlich vor Sonn- und Feiertagen zu reinigen, soweit nicht in Einzelfällen eine zusätzliche Reinigung erforderlich ist.
Die Reinigungspflicht umfasst das Säubern der Fahrbahnen und Gehwege, insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut, Laub und sonstigem Unrat jeder Art, sowie die Säuberung der Straßenrinnen, evtl. vorhandener Gräben und Durchlässe.
Dies gilt auch für die Eigentümer von unbebauten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage.
Räum- und Streupflicht
Hinsichtlich der bevorstehenden winterlichen Witterungsverhältnisse möchten wir die Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigten oder sonstigen Verpflichteten von bebauten und unbebauten Grundstücken in der Ortsgemeinde Birresborn nochmals auf ihre Räum- und Streupflicht hinweisen.
Gemäß den §§ 8 und 9 der Satzung der Ortsgemeinde Birresborn sind die oben genannten Anlieger verpflichtet, bei einsetzendem Schneefall die Fahrbahnen bis zur Straßenmitte, und außerdem evtl. vorhandene Gehwege, unverzüglich vom Schnee zu räumen.
Weiterhin ist die Benutzbarkeit der Gehwege und Straßen durch Streuen mit abstumpfenden Mitteln, wie z.B. Sand, Sägemehl, Asche usw. herzustellen. Streusalz sollte, wenn überhaupt, nur in geringer Menge verwandt werden. Bei Schneefällen während der Nachtzeit ist der Schnee bis zum Beginn der allgemeinen Verkehrszeiten (07.00 Uhr) zu räumen.
Die o.g. Pflichten obliegen auch den Eigentümern von unbebauten Grundstücken. Der Einsatz von öffentlichen Räum- und Streufahrzeugen befreit die Anlieger nicht von der Räum- und Streupflicht. Festgestellte gravierende Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Es ergeht daher nochmals die eindringliche Bitte an alle betroffenen Grundstückseigentümer, der Straßenreinigung sowie der Räum- und Streupflicht in der Ortsgemeinde Birresborn in diesem Sinne nachzukommen.
4.
Grundstücksangelegenheit
Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden/r Grundstücks/e ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
Grundbuch von Birresborn, Blatt 2116:
µFlur 38 Nr. 77, Landwirtschaftsfläche, In Krillersrad
1.294 qm
µFlur 38 Nr. 88, Gebäude- u. Freifl., LWF, Mühlenweg
2.424 qm
µFlur 38 Nr. 92, Erholungsfl., Geb.- u. Freifl. Mühlenweg 16
1.146 qm
µFlur 44 Nr. 42, Landwirtschaftsfläche, In Krillersrad
6.613 qm
µFlur 44 Nr. 48, Landwirtschaftsfläche, Waldfl., In Krillersrad
6.249 qm
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gerolstein bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der "Unteren Landwirtschaftsbehörde" - Kreisverwaltung Vulkaneifel - schriftlich bekunden.
Datum | 08.11.2007 |
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Quelle | Quelle: et Blättchen |
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